Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung braucht jeder, denn die möglichen Kosten für ärztliche Behandlung und Krankenhaus sowie eingesetzte Technik kann kaum jemand aus dem laufenden Einkommen bezahlen. Obwohl Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger in der Regel gesetzlich pflichtversichert sind, gibt es viele Menschen in Deutschland, die nicht krankenversichert sind.

Beamte, Selbständige und Angestellte mit hohen Gehältern dürfen sich privat versichern. Dabei haben die Selbständigen meist keine Alternative. Sie müssen sich privat versichern, es sei denn, sie waren zuvor als Angestellte in einer Kasse pflichtversichert. Dann können Sie dort Mitglied bleiben, vor allem zu empfehlen, wenn Kinder mitzuversorgen sind. Diese werden beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung muss in der Regel jedes Familienmitglied einzeln mit einem individuellen Vertrag abgesichert sein.

Private Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte sind nicht unbedingt notwendig. Empfehlenswert sind aber Krankenhaus-Zusatzversicherungen, Auslands-Krankenversicherung und die Pflegezusatzversicherung. Die Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für Gesundheitsleistungen, die die gesetzliche Kasse nicht oder nur teilweise bezahlt.

Krankentagegeld-Versicherung

Wenn jemand lange krank ist und die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet, bekommt er von der Kasse Krankengeld. Dies ist geringer als das normale Nettogehalt. Diese Lücke schließt eine private Krankentagegeld-Versicherung. Vor allem zu empfehlen für Gutverdienende, weile bei ihnen die Differenz zwischen Krankengeld und Nettogehalt besonders groß ist.

Krankenhaustagegeld-Versicherung

Für jeden Tag im Krankenhaus erhält der Versicherte eine vertraglich vereinbarte Summe. Weniger sinnvoll um mögliche Telefonkosten zu decken, besser als Ausgleich für fehlendes Einkommen.

Private Pflegezusatzversicherung

Um die Kosten für ein Pflegeheim oder für professionelle Hilfe zu Hause zu decken, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen oft nicht aus. Weniger Vermögende werden mit der Situation konfrontiert, dass sie den eigenen Kindern finanziell zur Last fallen oder sich an das Sozialamt wenden müssen. Die private Pflegeversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld oder übernimmt einen Teil der verbleibenden Kosten.